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Schneeräumen im erforderlichen Umfang auf den zur Benutzung stehenden Verkehrsflächen
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Winterdienst für die öffentlichen Gehwege, soweit dies nach der Verkehrssicherungspflicht zu den Verpflichtungen des Hauseigentümers oder des Hausverwalters gehört.
Winterdienst

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Winterdienst
Leistungen
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